Indikationen
Wann könnte Ihr Pferd von einer osteopathischen Behandlung profitieren bzw. wann ist eine Behandlung sinnvoll?
- bei Taktfehlern, Stolpern und Lahmheit (nach tierärztlicher Abklärung)
- bei andauernder Steifheit und Verspannungen der Muskulatur
- bei veränderter oder einseitiger Haltung von Kopf, Hals oder Schweif
- bei Rittigkeitsproblemen und Widersetzlichkeit gegen Reiterhilfen
- bei Kopfschlagen oder Verwerfen im Genick
- bei Schmerzanzeichen während oder nach der Arbeit
- nach Traumata (Sturz, Festliegen, Operationen)
- bei plötzlichen Verhaltens- oder Wesensveränderungen (Aggression, Apathie)
- bei Fruchtbarkeitsproblemen / Zyklusstörungen
- zur Prävention als jährlicher Check-up
- bei Sattelzwang
- bei Leistungsabfall
Sollte Ihnen eines dieser Symptome bei ihrem Pferd auffallen, warten Sie am besten nicht zu lange, denn akute Beschwerden lassen sich immer einfacher therapieren als chronische Probleme.
Eine osteopathische Behandlung kann eine tierärztliche Behandlung nicht ersetzten. Bei akuter Lahmheit und frischen Verletzungen (z.B. frische Sehnenschäden, Hufrehe, Blutungen), fieberhaften Erkrankungen oder bei Verdacht auf entzündliche Gelenkerkrankungen und arthrotische Veränderungen (z.B. Spat, kissing spines), ist grundsätzlich zunächst eine tierärztliche Abklärung zu empfehlen. Anschliessend können nach Absprache mit dem Tierarzt unterstützende oder ergänzende osteopathische Behandlungen zur Heilung beitragen.
Ablauf
Die Behandlung sollte am besten in gewohnter Umgebung, an einem ruhigen Ort mit genügend Platz, auf rutschfestem und weichem Boden stattfinden. Mit dem Pferd sollte zuvor nicht gearbeitet werden.
Eine osteopathische Behandlung sollte erst etwa 2 Wochen nach zahnärztlicher Behandlung, Wurmkur oder Impfung erfolgen.
Eine Behandlung dauert ca. 1,5 – 2 Stunden und besteht aus:
- Vorbesprechung (Erhebung der Krankengeschichte inkl. Haltung, Fütterung, Reitausrüstung)
- Adspektion, Exterieurbeurteilung
- Ganganalyse an der Hand und Longe, ggf. unter dem Reiter
- Untersuchung des gesamten Pferdes und befundorientierte Behandlung
- Gangbildkontrolle
- Nachbesprechung der Befunde
Nach der Behandlung soll dem Pferd mindestens 48 Stunden „Ruhezeit“ gegeben werden, um die korrigierten Bewegungsmuster zu erlernen und seine Autoregulationsfähigkeiten einzusetzen. Das Pferd soll sich frei bewegen können (Weide, Auslauf, kein Stehtag in der Box!), aber nicht geritten werden.
Es kann nicht immer sofort nach der Behandlung ein Heilungseffekt beobachtet werden, so dass eine Beurteilung des Behandlungserfolges durchaus erst nach Wochen sinnvoll ist. Neu aufgetretene Bewegungseinschränkungen sind grundsätzlich leichter und schneller zu behandeln als länger bestehende.
Durch die Behandlung und Stimulation des Autoregulationsprinzips können nach Lösung einer Läsion „neue“ bzw. verdeckte Probleme an anderen Stellen auftreten, da alte Kompensationsmuster nicht mehr funktionieren. In diesen Fällen kann eine Nachbehandlung notwendig sein. Diese erfolgt entsprechend frühestens 2 bis 4 Wochen nach der ursprünglichen Behandlung.